RSA21 Regelpläne
Regelplan BII/2
Regelpläne für innerörtliche Straßen
Dieser Regelplan veranschaulicht die Sperrung oder Einengung von Geh- und/oder Radwegen sowie die Einrichtung von Notwegen, gemeinsamen Führungen oder Umleitungen.
Der Regelplan gilt fuer standardisierte Verkehrsführungen an Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum und dient als Vorlage fuer Beschilderung, Absicherung und Ablauf vor Ort.