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Strafrechtliche Verantwortung
Grobe Pflichtverletzungen koennen strafrechtliche Folgen bis hin zu § 222/§ 229 StGB haben.
Garantenstellung und Pflichten
Die Verkehrssicherungspflicht begruendet eine Garantenstellung fuer Bauherr, Unternehmer, Fuehrungskraefte und benannte Verantwortliche.
Wer diese Pflichten verletzt und dadurch Schaeden verursacht, kann strafrechtlich belangt werden.
Typische Straftatbestaende
Bei Personenschaeden drohen Verfahren wegen fahrlaessiger Koerperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlaessiger Toetung (§ 222 StGB).
Das Dulden erkennbarer Maengel oder fehlender Sicherungen kann als grobe Fahrlaessigkeit gewertet werden.
Risikominimierung
Klare Delegation an fachkundige Verantwortliche, regelmaessige Kontrollen und saubere Dokumentation sind zentral.
So lassen sich strafrechtliche Risiken wirksam reduzieren.