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Beweislast Verkehrssicherung
Der Geschaedigte muss eine Pflichtverletzung nachweisen. Dokumentation dient als Entlastungsbeweis.
Grundsatz der Beweislast
Im Deliktsrecht traegt der Geschaedigte die Darlegungs- und Beweislast fuer eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Er muss darlegen, dass die Sicherungsmaßnahmen objektiv unzureichend waren und den Schaden verursacht haben.
Mitverantwortung des Verkehrsteilnehmers
Erkennbare und zumutbar beherrschbare Gefahren muessen Verkehrsteilnehmer hinnehmen und ihr Verhalten anpassen.
Nicht jede Unannehmlichkeit begruendet eine Haftung.
Entlastung durch Nachweise
Lueckenlose Dokumentation von Kontrollen, Wartungsgaengen und Maengelbeseitigungen ist ein zentrales Entlastungsmittel.
Checklisten, Fotodokumentationen und digitale Protokolle erleichtern den Nachweis ordnungsgemaesser Sicherung.