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RSA 21 vs. ASR A5.2
Was gehört in die Verkehrssicherung – und was in den Arbeitsschutz? RSA 21 sichert den Verkehr, ASR A5.2 schützt Beschäftigte. So verzahnen Sie beide Regelwerke in der Praxis.
Wer Baustellen im Straßenraum verantwortet, bewegt sich im Spannungsfeld zwischen RSA 21 und ASR A5.2. Während RSA 21 die verkehrsrechtliche Sicherung des Verkehrs regelt, fokussiert ASR A5.2 den Schutz der Beschäftigten auf der Baustelle.
RSA 21 beschreibt, wie Arbeitsstellen so abzusichern sind, dass Verkehrsteilnehmer sicher geführt werden. ASR A5.2 konkretisiert Anforderungen des Arbeitsschutzes für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Grenzbereich zum fließenden Verkehr.
RSA 21 adressiert die Pflicht gegenüber der Allgemeinheit. ASR A5.2 adressiert die Pflicht gegenüber Mitarbeitenden und Beschäftigten anderer Unternehmen auf der Baustelle. Beide Pflichten bestehen parallel und müssen bereits bei Planung und Ausschreibung berücksichtigt werden.
Geh- und Radwege sind ein klassisches Beispiel: RSA fordert sichere Führung von Fußgängern und Radfahrenden, ASR fordert Schutz der Beschäftigten in diesem Bereich. Beide Perspektiven müssen abgestimmt werden.
Was verkehrsrechtlich als ausreichende Fahrspur gilt, kann arbeitsschutzrechtlich zu eng sein. In solchen Fällen sind abgestimmte Konzepte notwendig – etwa mit Geschwindigkeitsreduzierungen oder temporären Sperrungen.
Planen Sie Verkehrssicherung und Arbeitsschutz integriert. Digitale Systeme helfen, Verkehrszeichenpläne und Gefährdungsbeurteilungen zu verbinden und Kontrollpunkte in einer gemeinsamen Checkliste abzubilden.
So entstehen getrennte, aber verknüpfte Reports für Auftraggeber und HSE-Verantwortliche – ohne doppelte Datenerfassung.